Beamte im gehobenen technischen Dienst – Einstellungstest

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Bundeswehr CAT-Test online üben

Gehobener Dienst Öffentliche Verwaltung Kurztest

Testumfang: 25 Fragen
Testkategorien: Grundwissen öffentliche Verwaltung
Zeitlimit: 12 Minuten

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1 / 25

Was wird unter den Begriff der Leistungsverwaltung gefasst?

2 / 25

Welche Aussage ist zutreffend?

3 / 25

Welcher Gewalt gehört die öffentliche Verwaltung an?

4 / 25

Was versteht man unter dem Begriff der Amtshilfe?

5 / 25

Was ist ein Verwaltungsakt?

6 / 25

Was versteht man unter der Selbstbindung der Verwaltung?

7 / 25

Welche Behörde ist einer kreisangehörigen Gemeinde direkt übergeordnet?

8 / 25

Wer ist der oberste Beamte einer Stadt bzw. einer Gemeinde?

9 / 25

Welcher Behörde obliegt die Fachaufsicht über eine kommunale Verwaltung?

10 / 25

Wieso ist Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) so wichtig für die Arbeit der öffentlichen Verwaltung?

11 / 25

Was bedeutet Gesetzesvorbehalt?

12 / 25

Was beschreibt der für die öffentliche Verwaltung geltende Vorrang des Gesetzes?

13 / 25

Wer ist der oberste Beamte einer Kreisverwaltung (Landratsamt)?

14 / 25

Welche der folgenden Gebietskörperschaften fallen unter den Begriff der Kommune?

15 / 25

Welche Aussage trifft zu?

16 / 25

Welche Aussage ist zutreffend?

17 / 25

Wer ist der oberste Dienstvorgesetzte der Beamtinnen und Beamten in der allgemeinen Verwaltung (kommunale Verwaltung und Staatsverwaltung) eines Bundeslandes?

18 / 25

Wann erlässt eine Behörde eine Verordnung?

19 / 25

Welche Tätigkeitsfelder der Verwaltung zählen zur sogenannten Eingriffsverwaltung?

20 / 25

Wer kann Beteiligter eines Verwaltungsverfahrens sein? 

21 / 25

Was ist ein Bescheid?

22 / 25

Was bedeutet der Untersuchungsgrundsatz?

23 / 25

Was beschreibt der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung?

24 / 25

Welcher Behörde obliegt die Rechtsaufsicht über eine kommunale Verwaltung?

25 / 25

Vor welchem Gericht kann ein Betroffener ein Rechtmittel gegen eine ihn belastende Behördenentscheidung einlegen?

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Komplettpaket

Beamte gehören zu den gefragtesten Berufen, da sie unter anderem einen hohe Jobsicherheit garantieren. Wer einmal den Beamtenstatus auf Lebenszeit besitzt, der kann nicht mehr auf normalem Weg entlassen werden. Auch sind die verschiedenen Laufbahnen aufgrund der aktuellen Personalsituation attraktiv. In den kommenden Jahren werden viele Beamtenstellen frei, sodass sich Chancen ergeben. Auch Quereinsteiger, also Personen, die keine Ausbildung als Beamte absolviert haben, dürfen sich Hoffnungen machen.

Studium als Voraussetzung

Gehobener technischer Dienst unterscheidet sich von anderen Laufbahnen unter anderem durch die Tatsache, dass die Arbeit deutlich praktischer ausfällt. Während die nichttechnischen Laufbahnen sehr bürolastig und verwaltungstechnisch orientiert sind, müssen Beamte im technischen Dienst einen Ingenieur-Hintergrund vorweisen.

Darüber hinaus setzt die Laufbahn ein Studium voraus. Im Gegensatz zum gehobenen nichttechnischen Dienst, bei dem man in der Ausbildung ein duales Studium absolviert, kann man sich im technischen Dienst in fast allen Bundesländern erst nach einem erfolgreichen Studienabschluss bewerben. Gefordert wird ein Bachelor in einem Ingenieursstudiengang wie Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Versorgungstechnik oder Elektrotechnik. Welcher Studiengang genau relevant ist, hängt immer auch von der genauen Stelle ab.

Gut zu wissen: Beamte im gehobenen technischen Dienst arbeiten beispielsweise bei der Wasserwirtschaftsverwaltung, der Gewerbeaufsicht, der Bergverwaltung oder bei Straßenbauämtern.

Der Vorbereitungsdienst

Da der technische Dienst ein Studium voraussetzt, ist die Ausbildung auch kürzer als im nichttechnischen Dienst. Anstatt der drei Jahre dauert der sogenannte Vorbereitungsdienst zwischen 14 und 18 Monaten. Hat man diesen erfolgreich absolviert, wird man zu einem Beamten auf Probe ernannt. Nach drei Jahren Probezeit rückt man zum Beamten auf Lebenszeit auf.

Achtung: Das Bundesland Bayern stellt dabei allerdings einen Sonderfall da. Hier wird tatsächlich eine Ausbildung für Schulabgänger ähnlich wie im gehobenen nichttechnischen Dienst angeboten. Das duale Studium im Fach der Verwaltungsinformatik dauert drei Jahre und endet mit dem Bachelor.

Selbsttest für Interessierte

Gehobener Dienst für technische Beamte ist ein Job, der einige Voraussetzungen erfordert. Nicht immer ist man sich als Schulabgänger sicher, ob der spätere Beruf auch tatsächlich für einen geeignet ist. Helfen kann hier ein Selbsttest, um die eigenen Fähigkeiten und Vorstellungen mit den Anforderungen zu vergleichen. Schnell und unkompliziert bringt ein solcher Test meist sehr nützliche Antworten.

Wer sich bereits sicher ist, eine Beamtenlaufbahn einschlagen zu wollen, sollte sich gründlich auf das Auswahlverfahren im Öffentlichen Dienst vorbereiten. Hier geht es zum Online-Testtrainer!

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